Auch das Aktionsbündnis hatte pünktlich zum 20. November 2023 (Konsultationsschluss des NEP) eine Hinterfragung des Projektes an die Bundesnetzagentur geschickt. Anders als die Stellungnahmen der Naturschutzverbände, in denen ausgewiesene Expert*innen für erneuerbare Energien zu finden sind, konnten wir als Laien natürlich die Gestaltung des Netzes nicht hinterfragen – aber die Art und Weise, wie das Projekt von einem „Querregelungstransformator Enniger“, der anscheinend nie offiziell geplant wurde, zu einer Ad-hoc-Maßnahme „Phasenschieber OWL“ wurde.
Ob es für die Bundesnetzagentur wichtig ist, dass mit dem 2019 angemeldeten Projekt ganz andere Voraussetzungen verknüpft waren als mit der 2023 angemeldeten Maßnahme, wissen wir natürlich nicht.
Aber letztendlich muss, so denken wir, ein Plan auch eine gewisse Genauigkeit bezüglich der angemeldeten Maßnahmen enthalten – sonst könnte man ja gleich Deutschland in Netzabschnitte unterteilen und den ÜNB dort freie Hand bezüglich Ausgestaltung geben… .
